Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVfS) für Subunternehmer
für Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Grünanlagenpflege und sonstige Arbeiten der Hausbetreuung


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen / Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer betreffend Leistungen in den Bereichen Reinigung, Winterdienst, Grünanlagenpflege sowie sonstige Arbeiten rund um die Hausbetreuung. Abweichende Bedingungen des Subunternehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsgrundlage
Die Vertragsgrundlage ist jeweils das schriftliche Auftragsschreiben des Auftraggebers in Verbindung mit diesen AGB. Die im Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen, Preise und Ausführungsbedingungen sind verbindlich.
3. Preise
Die im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Preise gelten als fix und bindend. Nachträgliche Preisänderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
4. Zahlungskonditionen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungskonditionen:
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
  • Skonto muss per Auftragsschreiben vereinbart werden.
  • Rechnungen müssen prüffähig sein und sich eindeutig auf das jeweilige Auftragsschreiben beziehen.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, bei mangelhafter oder unvollständiger Leistung Zahlungen bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
  • Der Auftragnehmer hat rechtzeitig anzugeben, dass er in der HFU Liste gelistet ist oder nicht. Sollte dies der Fall sein, so hat der/die Auftragnehmer/In die Pflicht, dies auf der Rechnung anzugeben.
  • Die Abschlussrechnung wird erst nach sachgemäßer Übergabe aller Schlüssel, Chipkarten und sonstigen Materialien wie Firmengewand und Arbeitsmaterial beglichen. Es wird auch der ordnungsgemäße Zustand der Liegenschaft bewertet. Sollte sich hier eine Mehrleistung ergeben, welche aufgrund nicht ordnungsgemäßer Reinigung etc. rührt, so wird dies bei der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.
5. Leistungserbringung
Der Subunternehmer verpflichtet sich, sämtliche Leistungen fachgerecht, termingerecht und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Sollte eine der vereinbarten Tätigkeiten nicht vollständig oder gar zur Gänze ausbleiben, so werden 50% der vereinbarten Vertraglichen Monatssumme in Abzug gebracht. Sollten sich hier Folgeschäden, Kündigungen oder sonstiges ergeben, so wird hier die Jahrespauschale (welche in Folge der nicht ordnungsgemäßen Erbringung durch den Auftragnehmer/IN geschuldet ist), als Bemessung für den Abzug herangezogen. Diese ist aber mit einem Höchstbetrag von € 20.000 an Pönale gedeckelt. Sollte es zu einer Massenkündigung eines Auftraggebers kommen, so sind jede Liegenschaft für sich einzeln zu bewerten. Der Einsatz von Sub-Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Sollte unsererseits ein Nacharbeiten notwendig sein, so wird unser Einsatz in Rechnung gestellt.
6. Haftung und Schadloshaltung
Der Subunternehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden. Der Subunternehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber vollumfänglich schad- und klaglos zu halten gegenüber Dritten Auftraggebern des Auftraggebers, Eigentümern, Mietern oder sonstigen Nutzern der betreuten Objekte. Dies umfasst insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie daraus resultierende Ansprüche. Eine aufrechte Haftpflichtversicherung ist vom Subunternehmer auf Verlangen nachzuweisen.
7. Konkurrenzklausel / Abwerbeverbot
Der Subunternehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung, keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder Auftraggebern des Auftraggebers aufzunehmen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt geworden sind. Wird ein Kunde oder Auftrag direkt oder indirekt abgeworben oder übernommen, so verpflichtet sich der Subunternehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,– je betroffenem Auftragsschreiben. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Vertragsauflösung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Auftragsschreiben fristlos aufzulösen, insbesondere bei:
  • groben oder wiederholten Leistungs­mängeln
  • Verstoß gegen die Konkurrenzklausel
  • Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Graz vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 01. Jänner 2025